Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Materialien zum arbeitsrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), während des Gesetzgebungsverfahrens noch als Antidiskriminierungsgesetz (ADG) angekündigt.
Das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14.08.2006 (BGBl I, 1897) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten. Dessen Art. 1 beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Ziel des Gesetzes ist es gem. § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen oder wegen
- der Rasse
- der ethnischen Herkunft
- des Geschlechts
- der Religion oder Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Identität
zu verhindern oder zu beseitigen.
Auf dieser Seite soll eine allgemein zugängliche Online-Datenbank zur aktuellen AGG-Rechtsprechung entstehen. Senden Sie uns daher bitte Ihre Urteile in geschwärzter Fassung per Mail, per Fax oder per Post.

