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Aktuell

03.07.2007
Die ersten Urteile sind bekannt:
Das Arbeitsgericht Frankfurt (6 Ca 7405/06) hält die tarifliche Altersgrenze für Lufthansa-Piloten für sachlich gerechtfertigt und wirksam.
Für einen Knaller sorgte das Arbeitsgericht Osnabrück (3 Ca 721/06); es hält - wie viele andere - die Norm des § 2 Abs. 4 AGG für europarechtswidrig und ist der Auffassung, dass ein Arbeitgeber ein an den Zwecken des Diskriminierungsschutzes gemessenes rechtfertigendes Interesse vorzutragen hat, wenn er eine Sozialauswahl mit Hilfe von Altersgruppen durchführen will.

23.11.2006
Der Bundestag hat am 19.10.2006 im Entwurf des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes" (BT-Drucks. 16/1936, 16/1307) eine Änderung des AGG beschlossen. Mit der Änderung sollen Redaktionsfehler beseitigt werden. Insbesondere sollen die Rechtfertigungsgründe einer unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters  gem. § 10 Nr. 6 und 7 AGG und das Recht zur Prozessvertretung durch Antidiskriminierungsverbände gem. § 11 Abs. 1 Satz 6 ArbGG ersatzlos gestrichen werden. In § 20 Abs. 1 und 2 soll das Diskriminierungsmerkmal der "Weltanschauung" gestrichen werden.

10.11.2006
Die ersten Verfahren sind rechtshängig. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (6 Ca 7405/06) klagen drei Lufthansa-Piloten aus dem AGG gegen ihren Arbeitgeber, weil der einschlägige Tarifvertrag eine Verrentung mit 60 Jahren vorsieht. Die Piloten vertreten die Auffassung, dass eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des AGG vorliegt.

01.11.2006
Die AGG-Beratung ist online!
Wir wollen Sie auf unserer Seite über den arbeitsrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sowohl über politische als auch rechtliche Entwicklungen, informieren.
Auf unserer Seite soll eine allgemein zugängliche Online-Datenbank zur aktuellen AGG-Rechtsprechung  entstehen. Senden Sie uns daher bitte Ihre Urteile in geschwärzter Fassung per Mail, per Fax oder per Post.

18.08.2006
Das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14.08.2006 (BGBl I, 1897) ist in Kraft getreten. Dessen Art. 1 beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).