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Nichtamtliche Inhaltsübersicht

Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14.08.2006 (BGBl I, 1897)

 

Artikel 1.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
 

Abschnitt 1. Allgemeiner Teil 

§ 1   Ziel des Gesetzes
§ 2   Anwendungsbereich
§ 3   Begriffsbestimmungen
§ 4   Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5   Positive Maßnahmen
 

Abschnitt 2. Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1. Verbot der Benachteiligung

§ 6   Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7   Benachteiligungsverbot
§ 8   Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9   Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10  Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2. Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11  Ausschreibung
§ 12  Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3. Rechte der Beschäftigten 

§ 13  Beschwerderecht
§ 14  Leistungsverweigerungsrecht
§ 15  Entschädigung und Schadensersatz
§ 16  Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4. Ergänzende Vorschriften 

§ 17  Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18  Mitgliedschaft in Vereinigungen
 

Abschnitt 3. Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr 

§ 19  Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20  Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 21  Ansprüche

Abschnitt 4. Rechtsschutz 

§ 22  Beweislast
§ 23  Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
 

Abschnitt 5. Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse 

§ 24  Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
 

Abschnitt 6. Antidiskriminierungsstelle 

§ 25  Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26  Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 27  Aufgaben
§ 28  Befugnisse
§ 29  Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30  Beirat
 

Abschnitt 7. Schlussvorschriften 

§ 31  Unabdingbarkeit
§ 32  Schlussbestimmung
§ 33  Übergangsbestimmungen

Artikel 2.
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten
(Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz – SoldGG)


Abschnitt 1. Allgemeiner Teil

§ 1   Ziel des Gesetzes
§ 2   Anwendungsbereich
§ 3   Begriffsbestimmungen
§ 4   Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5   Positive Maßnahmen
 

Abschnitt 2. Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1. Verbot der Benachteiligung 

§ 6   Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7   Benachteiligungsverbot
§ 8   Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2. Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9   Personalwerbung; Dienstpostenbekanntgabe
§ 10  Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3. Rechte der in § 6 genannten Personen 

§ 11  Beschwerderecht
§ 12  Entschädigung und Schadensersatz
§ 13  Maßregelungsverbot
§ 14  Mitgliedschaft in Vereinen
 

Abschnitt 3. Rechtsschutz 

§ 15  Beweislast
§ 16  Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
 

Abschnitt 4. Ergänzende Vorschriften

§ 17  Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 18  Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten
§ 19  Unabdingbarkeit
§ 20  Übergangsvorschriften

Artikel 3.
Änderungen in anderen Gesetzen

(1)  ArbGG
(2)  ArbREG-AnpassungsG
(3)  BetrVG
(4)  BPersVG
(5)  BBG
(6)  SprAuG
(7)  SGB I
(8)  SGB III
(9)  SGB IV
(10)  SGB IX
(11)  BGleiG
(12)  SG
(13)  SGG
(14)  BGB
(15)  SoldGleichstellungsG
(16)  EGZPO

Artikel 4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten